Die neue Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle

BIS Quarterly Review  | 
6. März 2017

Nach der Großen Finanzkrise haben die normgebenden Gremien im Bereich der Rechnungs­legung Banken und andere Unternehmen verpflichtet, auf Basis der erwarteten Kreditausfälle eine Risikovorsorge zu bilden. Zwar unterscheiden sich die von den zwei wichtigsten norm­gebenden Gremien eingeführten Regeln, doch müssen die Banken in beiden Fällen in dem Moment für erwartete Ausfälle vorsorgen, in dem ein Kredit vergeben wird, und nicht erst bei Eintreten eines Ereignisses, das einen unmittelbar bevorstehenden Ausfall ankündigt. Auf kurze Sicht kann sich die Risikovorsorge erhöhen, doch sind die Auswirkungen auf das regulatorische Eigenkapital voraussichtlich begrenzt. Die neuen Regeln dürften jedoch das Verhalten der Banken während des Abschwungs im Kreditzyklus verändern und möglicherweise die Prozyklizität dämpfen. Banken, Aufsichtsinstanzen und Marktteilnehmer müssen sich auf ihre jeweilige Rolle bei der Umsetzung der neuen Regeln und bei der Beurteilung ihrer Auswirkungen vorbereiten.

JEL-Klassifizierung: G21, G28, M40, M48.