Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen billigt wichtige Schritte zum Abschluss der Aufsichtsreformen im Zuge der Finanzkrise

Pressemitteilung  | 
12. Januar 2014

Bei seinem heutigen Treffen in Basel billigte das Führungsorgan des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, die Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichtsinstanzen (GHOS), einige wichtige Schritte zum Abschluss des im Zuge der Finanzkrise beschlossenen Reformprogramms.

Die GHOS genehmigte heute die Vorschläge des Basler Ausschusses für eine einheitliche Definition der Höchstverschuldungsquote von Banken. Mit der vorgeschlagenen Formulierung sollen bestimmte nationale Unterschiede in der Rechnungslegung überwunden werden, die einer internationalen Vergleichbarkeit der Verschuldungsquoten von Banken bisher im Wege standen. Der Ausschuss wird den Standard für die Höchstverschuldungsquote im späteren Verlauf des heutigen Tages veröffentlichen. Eine weltweit einheitliche Messgrösse für die Verschuldung von Banken sowie konsistente Offenlegungsstandards sind ein zentraler Bestandteil der Rahmenregelungen von Basel III, die für international tätige Banken gelten. Die Höchstverschuldungsquote ist als einfaches, nicht risikobasiertes Korrektiv gedacht, das die risikobasierten Eigenkapitalstandards ergänzt.

Der Basler Ausschuss wird nun auch die Umsetzung der Höchstverschuldungsquote überwachen. Die endgültige Kalibrierung und eventuelle weitere Anpassungen der Definition sollen bis 2017 abgeschlossen werden, damit die Höchstverschuldungsquote per 1. Januar 2018 in Säule 1 (Mindestkapitalanforderungen) integriert werden kann.

Die GHOS genehmigte auch den Änderungsvorschlag zur strukturellen Liquiditätsquote (NSFR), für den der Basler Ausschuss in Kürze ein Konsultationsverfahren einleiten wird. Die NSFR ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Basel-III-Rahmenregelungen, der die Mindestliquiditätsquote (LCR) ergänzt. Die NSFR soll umsichtige Refinanzierungsstrukturen von Banken fördern und insbesondere die übermässige Abhängigkeit von kurzfristigen Grosskundenmitteln verhindern. Bei ihrer Sitzung vom Januar 2013 hatte die GHOS festgehalten, die Fertigstellung der NSFR habe für die Arbeit des Ausschusses 2013 und 2014 Vorrang. Das bevorstehende Konsultationsverfahren für den Änderungsvorschlag zur NSFR ist ein wichtiger Schritt hin zur Fertigstellung der Regelung in diesem Jahr. Der Ausschuss beabsichtigt, das Konsultationspapier in Kürze zu veröffentlichen.

Bei ihrer Sitzung im Januar 2013 hatte die GHOS den Basler Ausschuss auch mit zusätzlichen Arbeiten zu drei Bereichen der Mindestliquiditätsquote beauftragt: i) den Offenlegungsvorschriften, ii) der Nutzung marktbasierter Liquiditätsindikatoren als Ergänzung zu den bestehenden Messgrössen sowie iii) der Interaktion zwischen der LCR und der Bereitstellung von Zentralbankfazilitäten.

Im Bereich der Offenlegungsvorschriften hat die GHOS heute die Vorschläge des Basler Ausschusses zu Mindestanforderungen für die liquiditätsbezogene Berichterstattung genehmigt. Die GHOS unterstützt auch das Vorhaben des Ausschusses, weitere Richtlinien zu veröffentlichen, wie nationale Behörden marktbasierte Liquiditätsindikatoren innerhalb ihres eigenen Regelsystems nutzen können, um zu beurteilen, ob ein Vermögenswert als erstklassiges liquides Aktivum gemäss LCR einzustufen ist.

Die LCR basiert auf dem Grundsatz, dass Banken sich bei Liquiditätsschocks in erster Linie auf ihre eigenen Sicherheitsvorkehrungen verlassen sollen und dass Zentralbanken weiterhin erst in letzter Instanz Kredit geben. Ungeachtet dessen können Zentralbanken in Stressphasen tatsächlich die zuverlässigste Mittelquelle von Banken darstellen. Der Ausschuss ist daher zu folgendem Schluss gelangt, den die GHOS heute bekräftigt hat: Zugesagte Liquiditätsfazilitäten, wie sie in Ländern mit ungenügendem Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva bereits anerkannt sind, könnten für die LCR durchaus eine Rolle spielen. Für den Einschluss dieser Fazilitäten, die nach Ermessen der Währungsbehörde bereitgestellt werden können, müssten aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, die verhindern, dass der oben erwähnte Grundsatz ausgehöhlt wird. Der Basler Ausschuss wird in Kürze entsprechende Änderungen zur LCR herausgeben.

Die GHOS hat ausserdem die strategischen Prioritäten der Arbeit des Ausschusses in den nächsten beiden Jahren überprüft und genehmigt. Vorrang hat nach wie vor der Abschluss des im Zuge der Finanzkrise beschlossenen Reformprogramms. Daneben wird sich der Ausschuss auf drei allgemeine Themen konzentrieren: die weitere Vertiefung der Überwachung und Beurteilung der Umsetzung der vereinbarten Reformen, zusätzliche Untersuchungen in Bezug auf das Verhältnis zwischen Einfachheit, Vergleichbarkeit und Risikosensitivität in den Basler Rahmenregelungen sowie die Verbesserung der Wirksamkeit der Aufsicht. Dazu werden 2014 und 2015 bedeutende Anstrengungen nötig sein.

Mario Draghi, Vorsitzender der GHOS und Präsident der Europäischen Zentralbank, hielt fest, dass der Abschluss einer international einheitlichen Höchstverschuldungsquote für Banken einen wichtigen Schritt zur vollständigen Umsetzung von Basel III darstelle. Die Höchstverschuldungsquote sei ein wichtiges Korrektiv zur risikobasierten Eigenkapitalregelung. Zusammen mit der LCR und der NSFR dürfte sie dazu beitragen, dass Banken im Vergleich zu früher deutlich widerstandsfähiger gegenüber finanziellen Schocks sind.

Stefan Ingves, Vorsitzender des Basler Ausschusses und Gouverneur der Sveriges Riksbank, merkte an, dass beachtliche Fortschritte sowohl zum Abschluss des ehrgeizigen Reformprogramms als auch zur Sicherstellung seiner vollständigen und konsistenten Umsetzung erzielt worden seien. Es gebe zwar noch einiges zu tun, aber der Basler Ausschuss sei dabei, die Reformen im Zuge der Finanzkrise demnächst planmässig abzuschliessen und damit für ein stärkeres und widerstandsfähigeres Bankensystem zu sorgen.