Grundprinzipien für wichtige Zahlungsverkehrssysteme
Hinweise an die Leser
Der vorliegende zweiteilige Konsultationsbericht wurde von einer internationalen Task Force erarbeitet, die vom Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme der Zentralbanken der Länder der Zehnergruppe (CPSS) ins Leben gerufen wurde. Die Task Force setzt sich aus Zahlungsverkehrsexperten von 23 Zentralbanken sowie des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank zusammen. Bei der Erstellung des Berichts konsultierte die Task Force eine Reihe weiterer Zentral-bankexperten, darunter viele aus aufstrebenden Volkswirtschaften.
Im Dezember 1999 legte der Ausschuss den ersten Teil dieses Berichts der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vor. In diesem Teil wurden zehn Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind, und vier Verantwortlichkeiten der Zentralbanken bei der Anwendung der Grundprinzipien dargelegt. Die Reaktionen auf diesen Bericht waren ausgesprochen ermutigend, und eine Reihe hilfreicher Stellungnahmen gingen ein. Der Bericht wurde allgemein positiv aufgenommen, und zahlreiche Adressaten baten um weitere Einzelheiten zur Auslegung der Grundprinzipien und um Unterstützung bei deren Anwendung. Die eingegangenen Kommentare wurden von der Task Force sorgfältig geprüft, und etliche von ihnen wurden im zweiten Teil des Berichts berücksichtigt. Mehrere Adressaten baten um Gelegenheit, auch zum zweiten Teil Stellung beziehen zu können.
Zusätzlich zum geringfügig überarbeiteten ersten Teil enthält der vorliegende Bericht einen zweiten Teil mit Empfehlungen zur Auslegung der Grundprinzipien und Beispielen, wie die von den Grundprinzipien aufgeworfenen Fragen unter verschiedenen wirtschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen gelöst wurden. Die Task Force bittet nun um Stellungnahmen zu diesem zweiten Teil des Berichts.
Die Konsultationsphase endet am 8. September 2000, und interessierte Kreise werden gebeten, zu beliebigen Punkten dieses Berichts Stellung zu nehmen. Der CPSS ist jedoch ganz besonders für Mei-nungen und Vorschläge zu den folgenden Punkten dankbar, die ihm bei der Endfassung des Berichts von grosser Hilfe wären:
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Die Grundprinzipien werden anhand von Beispielen, die ihre Anwendung in verschiedenen Ländern beschreiben, ausführlicher erläutert. Sind diese Erläuterungen für die Umsetzung der Grundprinzipien klar, angemessen, ausreichend und hilfreich? Gibt es andere wichtige Aspekte, die nicht abgedeckt werden?
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Sind die Beispiele und Beschreibungen klar und passend? Falls nein, machen Sie bitte konkrete Vorschläge, wie sie verbessert werden könnten.
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Bitte beschreiben Sie besondere Aspekte oder Schwierigkeiten, mit denen Sie bei der Umsetzung der Grundprinzipien in Ihrem Land rechnen. Welches ist Ihrer Ansicht nach ein vernünftiger Zeithorizont für die Beurteilung der Systeme und die Erstellung eines Plans zur Umsetzung der Grundprinzipien?
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Deckt die Behandlung der Aufgaben der Zentralbanken ihre Rolle bei der Umsetzung der Grundprinzipien unter verschiedenen Bedingungen hinreichend ab?
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Bitte geben Sie an, ob der Abschnitt über besondere Situationen bei der Anwendung der Grundprinzipien klar und umfassend genug ist. Werden die relevanten Aspekte angemessen behandelt?
Dieser zweiteilige Bericht ersetzt den Konsultationsbericht vom Dezember 1999.