Basler Ausschuss publiziert endgültigen Standard für die Messung und Begrenzung von grossen Engagements

Pressemitteilung  | 
15. April 2014

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat heute einen endgültigen Standard veröffentlicht, der einen aufsichtsrechtlichen Rahmen für die Messung und Begrenzung grosser Engagements bildet; er wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Eine Rahmenregelung für grosse Engagements schützt Banken vor erheblichen Verlusten, die beim plötzlichen Ausfall einer einzelnen Gegenpartei oder einer Gruppe miteinander verbundener Gegenparteien entstehen. Die Regelung wurde so gestaltet, dass der höchstmögliche Verlust, den eine Bank bei einem solchen Ausfall erleiden könnte, ihren Fortbestand nicht gefährden würde. Wenn die Gegenpartei der Bank eine andere Bank ist, tragen Limits für grosse Engagements direkt dazu bei, das systemweite Ansteckungsrisiko zu mindern. Da überdies der Erfassungsbereich auf Engagements gegenüber Fonds, Verbriefungsstrukturen und Kapitalanlagegesellschaften ausgeweitet wird, ist die Regelung auch ein nützliches Instrument zur Stärkung der Überwachung und Regulierung des Schattenbankensystems.

Der heute veröffentlichte Standard für grosse Engagements enthält ein allgemeines Limit, das für alle Engagements einer Bank gegenüber einer einzelnen Gegenpartei gilt; es wird auf 25% des Kernkapitals einer Bank festgelegt. Das Limit gilt überdies für das Engagement einer Bank gegenüber identifizierten Gruppen von verbundenen Gegenparteien (d.h. Gegenparteien, die miteinander verflochten sind und wahrscheinlich gleichzeitig ausfallen würden). Ein strengeres Limit gilt für Engagements zwischen Banken, die als global systemrelevante Banken (G-SIB) eingestuft worden sind. Dieses Limit ist auf 15% des Kernkapitals festgelegt worden.

In diesem endgültigen Standard werden die Stellungnahmen berücksichtigt, die zum Entwurf des Ausschusses vom März 2013 eingegangen sind. Der ursprünglich vorgeschlagene Standard ist wie folgt geändert worden:

  • Die Definition und die Meldeschwellen liegen nun bei 10% des anrechenbaren Eigenkapitals, anstatt wie ursprünglich vorgeschlagen bei 5%.
  • Die Behandlung einer begrenzten Palette von Credit-Default-Swaps (CDS), die zur Absicherung im Handelsbuch verwendet werden, ist geändert worden, sodass sie sich nun enger an die risikobasierte Eigenkapitalregelung anlehnt.
  • Die zunächst vorgeschlagene Granularitätsschwelle für Engagements gegenüber Verbriefungsvehikeln ist durch eine Wesentlichkeitsgrenze ersetzt worden, die sich auf die Eigenkapitalbasis einer Bank bezieht (kalibriert auf 0,25% der Eigenkapitalbasis).
  • Eine Behandlung trägt besonderen Merkmalen einiger gedeckter Schuldverschreibungen Rechnung.

Der Basler Ausschuss wird bis 2016 überprüfen, ob ein Limit für grosse Engagements gegenüber zugelassenen zentralen Gegenparteien im Zusammenhang mit Clearing-Aktivitäten, die derzeit befreit sind, angebracht wäre. Ferner wird er die Auswirkungen der Rahmenregelung zu grossen Engagements auf die Umsetzung der Geldpolitik untersuchen.

Der Basler Ausschuss dankt allen, die im Konsultationsverfahren Zeit und Mühe für eine Stellungnahme aufgewendet haben.

Der heute veröffentlichte Standard für die Messung und Begrenzung von grossen Engagements wird demnächst auch auf Deutsch vorliegen.