BIZ gibt Rücknahme sämtlicher Aktien in Händen von Privataktionären gegen CHF 16 000 je Aktie bekannt

Pressemitteilung  | 
8. Januar 2001

Die ausserordentliche Generalversammlung (AGV) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) heute in Basel hat den am 11. September 2000 angekündigten Vorschlag des Verwaltungsrats angenommen, die Möglichkeit, BIZ-Aktien zu halten, ausschliesslich auf Zentralbanken zu beschränken. Sämtliche derzeit von Privataktionären gehaltenen BIZ-Aktien werden gegen Zahlung einer Entschädigung von CHF 16 000 (d.h. zum heutigen Kurs fast USD 10 000) je Aktie zurückgenommen.

Infolge dieses Beschlusses sind die BIZ-Aktien - deren Handel heute ausgesetzt wurde - endgültig nicht mehr handelbar; die Dekotierung wird gemäss den einschlägigen Bestimmungen an den betreffenden Börsen erfolgen.

Weitere Informationen über die Rücknahme finden Sie auf der BIZ-Website (www.bis.org). Sie können sich auch direkt an die Bank wenden:

Telefon: (+41 61) 280 8188 (Presseanfragen)
(+41 61) 280 8167 (Informationen für Aktionäre)
Telefax: (+41 61) 280 9039
E-Mail:   shares@bis.org

Beschluss zur Durchführung der Rücknahme

Die ausserordentliche Generalversammlung (AGV) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat heute in Basel den am 11. September 2000 angekündigten Vorschlag des Verwaltungsrats angenommen, die Möglichkeit, BIZ-Aktien zu halten, ausschliesslich auf Zentralbanken zu beschränken und alle derzeit von Privataktionären gehaltenen BIZ-Aktien gegen Zahlung einer Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie zurückzunehmen. Dementsprechend hat die AGV Änderungen der Artikel 6, 12 und 15-18 der Statuten der BIZ sowie einen neuen Artikel 18 bis, der die Rücknahme regelt, genehmigt. Der Wortlaut der geänderten Statuten ist auf der BIZ-Website (www.bis.org) abrufbar.

Die Rücknahme war am 11. September 2000 öffentlich angekündigt worden, als der Verwaltungsrat der BIZ vorgeschlagen hatte, die Möglichkeit, BIZ-Aktien zu halten, künftig ausschliesslich auf Zentralbanken zu beschränken und sämtliche Aktien, die von Privataktionären gehalten werden, gegen Zahlung einer Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie zurückzunehmen. Nach weiterer Prüfung waren die Beschlussentwürfe und der Wortlaut der vorgeschlagenen erforderlichen Statutenänderungen am 18. Dezember 2000 vom Verwaltungsrat gebilligt und auf die Tagesordnung der heutigen AGV gesetzt worden.

Begründung der Rücknahme

Die BIZ ist eine internationale Organisation mit dem grundlegenden Ziel, die Zusammenarbeit unter Zentralbanken zu fördern und so zur weltweiten Finanzstabilität beizutragen. Anders als bei einer Geschäftsbank ist das vorrangige Ziel der BIZ nicht die Maximierung des Anlageertrags ihrer Aktionäre, sondern der Einsatz der Mittel der Bank zur Unterstützung ihrer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben. Damit die BIZ diese Ziele besser verfolgen kann, ist es daher erforderlich, ihren Aktionärskreis allein auf Zentralbanken zu beschränken, zumal das Weiterbestehen einer geringen Anzahl privater Aktionäre, deren Interessen im wesentlichen finanzieller Art sind, als mit der internationalen Rolle und der künftigen Entwicklung der Organisation nicht mehr vereinbar angesehen wird.

Entschädigung der Privataktionäre

Entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsrats der BIZ ist der Betrag der Entschädigung für die Privataktionäre von der AGV auf CHF 16 000 je Aktie festgesetzt worden. Dieser Betrag ist erheblich höher als der Kurs, zu dem die BIZ-Aktien vor der Ankündigung der Rücknahme jahrelang gehandelt wurden; er entspricht einem Aufschlag von 95 % für die amerikanische, 105 % für die belgische und 155 % für die französische Ausgabe gegenüber dem jeweiligen Schlusskurs am 8. September 2000 (dem letzten Handelstag vor Ankündigung der beabsichtigten Rücknahme). Er wurde anhand der von J.P. Morgan & Cie SA durchgeführten Bewertung sowie der von Arthur Andersen als unabhängigen Experten abgegebenen Bestätigung der Angemessenheit (fairness) festgelegt.

J.P. Morgan & Cie. SA wurden vom Verwaltungsrat der BIZ beauftragt, die von den Privataktionären gehaltenen BIZ-Aktien zu bewerten. Auf der Basis von Bewertungsanalysen und Empfehlungen von J.P. Morgan & Cie SA hat der Verwaltungsrat der BIZ eine Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie beschlossen. Anfang Dezember 2000 ersuchte der Verwaltungsrat der BIZ J.P. Morgan & Cie SA, die Bewertung angesichts der neuesten Marktentwicklungen zu überprüfen. J.P. Morgan & Cie SA bestätigten ihren ursprünglichen Bewertungsbericht und erklärten insbesondere, dass ihre Berechnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen zu einem äquivalenten Ergebnis führten wie die seinerzeit vom Verwaltungsrat zur Festlegung der Entschädigung verwendete Bewertungsanalyse.

Arthur Andersen als unabhängige Experten bekräftigten die Eignung der verwendeten Bewertungsmethoden und die Angemessenheit (fairness) der Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie.

Zurückzunehmende Aktien

Das begebene Aktienkapital der BIZ besteht aus 529 165 Aktien, von denen derzeit 456 517 (86,27 %) von Zentralbanken gehalten werden; diese üben ferner sämtliche Stimmrechte aus.

Die zurückzunehmenden 72 648 (oder 13,73 %) von Privataktionären (d.h. nicht von Zentralbanken) gehaltenen BIZ-Aktien stammen aus drei nicht fungiblen Ausgaben, die bis zum 5. Januar 2001 an zwei Börsenplätzen gehandelt wurden. Dabei handelt es sich um:

  • 33 078 Aktien der amerikanischen Ausgabe, gehandelt an der Schweizer Börse in Zürich (SWX Swiss Exchange), Valorennummer 131553;
  • 16 415 Aktien der belgischen Ausgabe, ebenfalls in Zürich gehandelt, Valorennummer 131547; und
  • 23 155 Aktien der französischen Ausgabe, gehandelt an der Pariser Börse (ParisBourse S.A.), Valorennummer 911085.

Praktische und rechtliche Aspekte der Rücknahme

Gemäss den Bestimmungen von Artikel 18 bis (1) der Statuten sind die Eintragungen sämtlicher Privataktionäre in den Büchern der BIZ gelöscht worden. Anstelle ihrer Aktien haben diese Aktionäre den statutarischen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung von CHF 16 000 je Aktie erworben. Die BIZ-Aktien werden an den Börsen von Paris und Zürich ab sofort nicht mehr gehandelt; die Dekotierung wird demnächst gemäss den einschlägigen Bestimmungen an den betreffenden Börsen erfolgen.

Alle Privataktionäre der BIZ werden in Kürze eine Mitteilung mit näheren Angaben zu der Rücknahme sowie ein Formular "Erklärung und Zahlungsauftrag" mit allen Einzelheiten über die Zahlung der Entschädigung erhalten. Dieses ist der BIZ ordnungsgemäss ausgefüllt zurückzusenden, damit die Zahlung der Entschädigung so bald wie möglich erfolgen kann.

Die Rücknahme stützt sich auf den völkerrechtlichen Sonderstatus der BIZ, der sich insbesondere aus dem Haager Abkommen über die BIZ vom 20. Januar 1930 sowie dem Grundgesetz und den Statuten der BIZ ergibt. Dieser Sonderstatus sieht u.a. vor, dass Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung der Statuten der Bank, insbesondere zwischen der Bank und ihren Aktionären zur endgültigen Entscheidung dem durch die Haager Vereinbarungen vom 20. Januar 1930 eingesetzten Schiedsgericht unterbreitet werden müssen.

Sonstige Informationen

Diese Pressemitteilung ist in Deutsch, Englisch und Französisch bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Postfach, CH-4002 Basel (Schweiz) und auf der BIZ-Website (www.bis.org) erhältlich. Dort sind auch ausführliche Informationen über die Rücknahme verfügbar, insbesondere die Pressemitteilung vom 11. September 2000 sowie die Mitteilung an die Privataktionäre vom 15. September 2000.